Denkmalschutz / Sanierung
Wenn ein Gebäude einmal renoviert oder gar saniert werden soll wird eines
deutlich: Denkmalgeschützte Gebäude sind Liebhaberobjekte.
Es gibt strenge Auflagen und Regeln, die in jedem Bundesland variieren und bei
der Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes berücksichtigt
werden müssen. Noch schwieriger wird es, wenn zudem für das Objekt noch
eine Nutzungsänderung geplant ist.
Hier sind wir Ihr Partner.
Viele Gebäude unter Denkmalschutz benötigen beim Umbau geeignete
Handwerker, die sich mit Fachwerk, Stuck oder etwa Butzenscheiben
auskennen. Wir arbeiten als Bauträger mit speziellen Fachleuten, die sich auf
die Umsetzung der Umbauten in einem denkmalgeschützten Gebäude
spezialisiert haben. Nur so kann eine Sanierung mit teilweise historischen
Bauweisen den heutigen (Sicherheits-) Standards angepasst werden.
Zudem erledigen wir als Ihr Bauträger gerne auch die notwendigen
Amtsgänge. Sämtliche Arbeiten müssen mit der Denkmalschutzbehörde
abgesprochen werden und bedürfen teilweise einer gesonderten Genehmigung.